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Wildschäden

Für das Wildschadensersatzverfahren stellen wir Ihnen ein Ablaufdiagram zum Herunterladen zur Verfügung. Grundsätzlich ist auf eine fristgemäße Meldung des Schadens bei der zuständigen Gemeinde (schriftlich, zur Niederschrift oder Fax) zu achten. E-Mail allein entspricht nicht der Form (Berechnung der Frist nach § 186 ff BGB).

  • bei landwirtschaftlichen Flächen eine Woche nach Kenntnis, gemäß § 34 Satz 1 BJagdG
  • bei forstwirtschaftlichen Flächen am 1. Mai und 1. Oktober eines jeden Jahres gemäß § 34 Satz 2 BJagdG

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Ablaufdiagramm.

Margit Strohmaier
Telefon:
0821 3102 2256
Fax:
0821 3102 1256
E-Mail: