Jagdschein für Ausländer
Achtung: Aufgrund der Änderung des § 17 BJagdG kann derzeit die Überprüfung der Zuverlässigkeit für ausländische Jagdgäste nicht rechtssicher erfolgen. Die Ausstellung von Jagdscheinen für Ausländer ist daher aktuell nicht möglich.
Gerne können Sie dennoch Anträge auf Erteilung von Jagdscheinen stellen. Wir bemühen uns um Klärung der Rechtlage und informieren umgehend, sobald die Erteilung von Jagscheinen wieder möglich ist.
Notwendige Unterlagen
- Angabe von Name, Vorname, Geburts-Datum, Geburts-Ort und Heimatadresse, ebenso genauen Aufenthaltszeitraum und Aufenthaltsort
- gültiges Passdokument in Kopie
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Ein Passbild (bei Erstausstellung)
- Jagdeinladung des zuständigen Revierinhabers
Ausländer-Tagesjagdschein
- gültige ausländische Jagderlaubnis (in Kopie und eventuell deutsche Übersetzung)
- Europäischer Feuerwaffenpass (in Kopie falls vorhanden)
Kosten: 15 Euro (Gebühr 10 Euro zuzüglich 5 Euro Jagdabgabe)
Ausländer-Jahresjagdschein
- gültige ausländische Jagderlaubnis (in Kopie und eventuell deutsche Übersetzung)
- Prüfungszeugnis (in Kopie und eventuell deutsche Übersetzung)
- Europäischer Feuerwaffenpass (in Kopie falls vorhanden)
- Zuverlässigkeitsprüfung bei z. B. Bezirkshauptmannschaft (jeweilige Jagdbehörde) nachfragen oder Strafregisterauszug
Kosten: Jahresjagdschein: 60 Euro (40 Euro Gebühr zuzüglich 20 Euro Jagdabgabe)
Dreijahresjagdschein: 150 Euro (90 Euro Gebühr zuzüglich 60 Euro Jagdabgabe)
Hinweise zur Beantragung:
Wir bitten darum, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Aufenthalt des Jagdgastes, Kontakt mit der Jagdbehörde aufzunehmen. Eine rechtzeitige Bearbeitung kann sonst nicht garantiert werden.