Artenschutz
Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen sind auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen. Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen indirekte nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten. Zum Schutz von seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen gibt es internationale und nationale Vereinbarungen und Rechtsvorschriften. Hierzu gehören das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie, das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. Artenschutzrecht ist in zahlreichen Verwaltungsverfahren z. B. in der Bauleitplanung zu beachten. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen gibt es Zugriffs- und Besitzverbote. Die Artenschutzkartierung verzeichnet Daten über die Flora und Fauna Bayerns und stellt sie für die Naturschutzpraxis zur Verfügung.
Wichtige Information zum Artenschutz!
Auf der Vertragsstaatenkonferenz in Panama wurden im November 2022 unter anderem zahlreiche Reptilien- und Fischarten im Schutzstatus hochgestuft, so dass für diese Arten ab Inkrafttreten der Bestimmungen (in Deutschland voraussichtlich Ende April 2023) erweiterte Anforderungen gelten. Das gilt beispielsweise für Rochenarten und die in heimischen Aquarien weit verbreiteten Zebrawelse (Hypancristus zebra).
Insbesondere besteht die Pflicht, den Bestand an diesen Tierarten bei der zuständigen Behörde (Landratsamt Augsburg, untere Naturschutzbehörde) anzuzeigen (§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung).
Die vor Unterschutzstellung erworbenen Exemplare gelten als rechtmäßig erworben und unterliegen damit auch keinem Besitzverbot. Die Registrierung dieser „Vorerwerbsexemplare“ wird daher dringend empfohlen.
Die Anmeldung soll Angaben zur Art, Anzahl, Erwerbsdatum, Herkunft und wenn möglich Geschlecht enthalten.
Der Schutzstatus kann beispielsweise über die vom Bundesamt für Naturschutz angebotene Internetseite www.wisia.de abgeklärt werden. Bei weiteren Fragen können Sie gerne auf uns zukommen.