Amt für Jugend und Familie zieht um
Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.
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Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
Alle InformationenAnzeige von Wirbeltieren besonders geschützter Arten
Allgemeines
Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind und dieses im Landkreis Augsburg halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden. Das Anzeigeformular können Sie auf unserer Seite herunterladen und mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Augsburg einreichen.
Notwendige Unterlagen
Anzeigeformular gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung mit folgenden Unterlagen in Kopie:
- Herkunftsnachweis (muss auch Angaben über die Elterntiere enthalten, siehe unten Zuchtbeleg)
- Quittungen
- Rechnungen
- Verträge und Ähnliches
- EU-Bescheinigungen (mit vollständiger Fotodokumentation in Farbe)
Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Meldepflicht.
Bei Fragen melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail Adresse: artenschutz@remove-this.LRA-a.bayern.de