Anzeige von Wirbeltieren besonders geschützter Arten
Allgemeines
Wenn Sie im Besitz eines „besonders geschützten” Wirbeltieres sind und dieses im Landkreis Augsburg halten wollen, so muss es unverzüglich bei der unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Ebenso ist bei einem Verkauf/Tod oder Verlust der Abgang des Tieres zu melden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden. Das Anzeigeformular können Sie auf unserer Seite herunterladen und mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Augsburg einreichen.
Notwendige Unterlagen
Anzeigeformular gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung mit folgenden Unterlagen in Kopie:
- Herkunftsnachweis (muss auch Angaben über die Elterntiere enthalten, siehe unten Zuchtbeleg)
- Quittungen
- Rechnungen
- Verträge und Ähnliches
Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Meldepflicht.
Ansprechperson
Markus Grünbauer
Kerstin Holzapfel