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Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.

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Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen

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EU-Bescheinigung für streng geschützte Arten (Cites)

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen-WA oder CITES) soll durch geeignete Überwachungsmaßnahmen gewährleisten, dass der internationale, grenzüberschreitende Handel mit wild lebenden Pflanzen und Tieren sowie aus diesen gewonnenen Produkten (Eier, Samen, Früchte usw., aber auch für Pelze, Jagdtrophäen, Elfenbein) deren Überleben nicht gefährdet.

Die EU als Nicht-Vertragspartei hat die Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (338/97/EU) erlassen, die im Einklang mit dem Abkommen angewandt wird und für alle europäischen Mitgliedsstaaten unmittelbare Geltung hat. Ausnahmen vom Vermarktungsverbot sind grundsätzlich formgebunden (EU-Bescheinigung) zu erteilen.
Diese EU-Bescheinigung erhalten Sie vom Landratsamt Augsburg (untere Naturschutzbehörde). Voraussetzung ist, dass das Tier im Landkreis Augsburg gehalten wird.
Bei einer Veräußerung des Tieres begleitet die EU-Bescheinigung (im Original) das Exemplar. Beim Tod/Verlust des Tieres ist die EU-Bescheinigung im Original an die ausstellende Behörde zurückzusenden.

Notwendige Unterlagen
Sie reichen das Anzeigeformular gem. § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (Angabe des Namens, Alter bzw. Schlupf des Tieres, Geschlecht und Kennzeichnung z.B. Ringnummer, Transpondernummer bzw. deutliche Photos (z. B. bei Schildkröten 2-fach von Vorder- und Rückenansicht — Format 9 x 13 cm und Gewichtsangabe des einzelnen Tieres)) beim Landratsamt Augsburg ein. Nach der Prüfung senden wir Ihnen die EU-Bescheinigungen mit der Post zu.

Kosten
Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Exemplars.

Paola Gohr
Telefon:
0821 3102 2258
Fax:
0821 3102 1258
E-Mail:
Markus Grünbauer
Telefon:
0821 3102 2684
Fax:
0821 3102 1684
E-Mail:
Kerstin Holzapfel
Telefon:
0821 3102 2229
Fax:
0821 3102 1229
E-Mail: