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Biotope

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, sind gesetzlich geschützt, ohne dass hierzu ein förmliches Inschutznahmeverfahren durchgeführt werden muss. Dies sind zum Beispiel:

  • natürliche oder naturnahe fließende und stehende Binnengewässer einschließlich der uferbegleitenden Vegetation
  • Moore und seggen- und binsenreiche Nasswiesen
  • Magerrasen
  • Auwälder
  • Hecken, Feldgehölze und Feldgebüsche
  • extensiv genutzte Obstwiesen
  • artenreiches Dauergrünland
  • Alleen

Viele inzwischen selten gewordene Tiere und Pflanzen können nur in diesen Lebensräumen existieren. Eine Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung dieser Biotope ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gefährdet den Fortbestand dieser Tiere und Pflanzen und ist daher verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Bitte nehmen Sie bei Fragen zur Lage von kartierten Biotopen oder erlaubten Maßnahmen in Biotopen gern Kontakt mit uns auf.


Zuständigkeiten Biotopschutz rechtlich

Anna Ullmann
rechtlich
Telefon:
0821 3102 2556
Fax:
0821 3102 1556
E-Mail:
Isolde Leis
rechtlich
Telefon:
0821 3102 2562
Fax:
0821 3102 1562
E-Mail:
Michaela Heinz
Telefon:
0821 3102 2227
Fax:
0821 3102 1227
E-Mail:
Hans-Christian Pfäffle
Telefon:
0821 3102 2546
Fax:
0821 3102 1546
E-Mail:
Marita Schmid
Telefon:
0821 3102 2616
Fax:
0821 3102 1616
E-Mail:
Melanie Winter
Telefon:
0821 3102 2228
Fax:
0821 3102 1228
E-Mail: