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Eingriffe in Natur und Landschaft

Eingriffe in die Natur sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Jeder, der einen Eingriff vornehmen möchte, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Suchraum für diese Maßnahmen ist der Naturraum Donau-Iller-Lech-Platte.

Diese Eingriffsregelung wird in vielen Verwaltungsverfahren (Baugenehmigungen, Planfeststellungen u. a.) „huckepack” mit vollzogen, das heißt formell ist keine eigene naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
In Verfahren der Bauleitplanung und für Satzungen der Gemeinden gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird über Eingriff, Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Vorschriften des BauGB entschieden.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden im Ökoflächenkataster des Landesamtes für Umwelt zentral erfasst.

Der Verursacher eines Eingriffs ist jedoch verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

  • Ort, Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Eingriffs
  • Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und Ersatz einschließlich der Angaben zur rechtlichen Verfügbarkeit der hierfür benötigten Flächen
  • Die Genehmigungsbehörde kann im Einzelfall auch Fachgutachten verlangen.
Sabine Ferber
rechtlich
Telefon:
(0821) 3102-2258
Fax:
E-Mail:
Michaela Heinz
Telefon:
0821 3102 2227
Fax:
0821 3102 1227
E-Mail:
Hans-Christian Pfäffle
Telefon:
0821 3102 2546
Fax:
0821 3102 1546
E-Mail:
Marita Schmid
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0821 3102 2616
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0821 3102 1616
E-Mail:
Melanie Winter
Telefon:
0821 3102 2228
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0821 3102 1228
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