Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenNaturschutz - Förderprogramme
Vertragsnaturschutzprogramm - Erschwernisausgleich
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) fördert die naturschonende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen. Für die Mahd von geschützten Feuchtflächen gibt es die Möglichkeit einer Förderung durch den sogenannten Erschwernisausgleich (EA). Antragsteller bzw. Interessenten wenden sich zunächst an das Landratsamt, untere Naturschutzbehörde, da dort geklärt wird, ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. Bei einem positiven Ergebnis wird ein sogenanntes Bewertungsblatt erstellt, das beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (AELF) zusammen mit dem Antrag (beim AELF erhältlich) abgegeben werden muss.
Die Vereinbarungen über VNP und EA werden dann mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Auf Grund der neuen Programmplanung der EU ab 2014 können Ende 2012 auslaufende Vereinbarungen seit 1. Januar 2013 voraussichtlich um ein Jahr verlängert werden. Neue Vereinbarungen können voraussichtlich für fünf Jahre abgeschlossen werden. Bei Vereinbarungen mit Laufzeitbeginn vor 2014 können sich jedoch ab 2014 Änderungen bei den Förderbestimmungen ergeben. Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten.
Zuständigkeiten:
Herr Pfäffle (Gemeinden von Herrn Pfäffle und Frau Schmid), Frau Winter und Frau Heinz (siehe auch "Zuständigkeiten fachlicher Naturschutz" in der rechten Spalte)
Landschaftspflege
Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen können nach dem Bayerischen Landschaftspflegeprogramm gefördert werden. Hierunter fallen z. B. eine angepasste Pflegemahd für bestimmte seltene Tier- und Pflanzenarten, Entbuschung von Magerrasenflächen, Renaturierung von Gräben, Kopfweidenpflege; Mahd von Feuchtflächen (sofern eine landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich ist).
Die Förderung ist in ökologisch hochwertigen Gebieten und in Schutzgebieten möglich. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 bis 70 Prozent der Maßnahmenkosten. Anträge stellen können Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Kommunen und Grundeigentümer. Die Bagatellgrenze beläuft sich auf 2.500 Euro, das heißt ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn die förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme 2.500 Euro übersteigen.
Hinweise und Anhänge zur Landschaftspflege finden Sie auf der Homepage der Regierung von Schwaben.
Zuständigkeiten:
Frau Schmid (LPV), Herr Pfäffle (Biodiversitätsprojekt Schmuttertal), Frau Winter (BN, LBV, Naturpark)
Ansprechperson
Rechtliche Prüfung
rechtliche Prüfung