Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenÖkokonto
Die Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft können für zukünftige Eingriffe ein sogenanntes Ökokonto für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einrichten. Dies hat mehrere Vorteile:
- Der Verursacher ist im späteren Genehmigungsverfahren nicht unter Zeitdruck, schnell geeignete Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finden zu müssen und kann günstige Erwerbsmöglichkeiten für Grundstücke nutzen.
- Werden auf den Grundstücken Naturschutzmaßnahmen durchgeführt und hat sich die Fläche daher bereits über Jahre naturschutzfachlich positiv entwickelt, muss der Verursacher im späteren Genehmigungsverfahren für einen Eingriff weniger Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorweisen, da dieser Entwicklungsvorsprung berücksichtigt wird.
Um eine Fläche in ein Ökokonto einbringen zu können, muss der Verursacher den Ausgangszustand der Fläche dokumentieren und sich mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen. Diese bestätigt auf Anfrage die grundsätzliche Eignung der Fläche und der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Flächen werden zwar im Ökoflächenkataster erfasst, können jedoch jederzeit wieder aus dem Ökokonto herausgenommen und anderweitig genutzt bzw. in den Ausgangszustand zurückversetzt werden.