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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Ökokonto

Die Verursacher von Eingriffen in Natur und Landschaft können für zukünftige Eingriffe ein sogenanntes Ökokonto für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einrichten. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Der Verursacher ist im späteren Genehmigungsverfahren nicht unter Zeitdruck, schnell geeignete Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finden zu müssen und kann günstige Erwerbsmöglichkeiten für Grundstücke nutzen.
  • Werden auf den Grundstücken Naturschutzmaßnahmen durchgeführt und hat sich die Fläche daher bereits über Jahre naturschutzfachlich positiv entwickelt, muss der Verursacher im späteren Genehmigungsverfahren für einen Eingriff weniger Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorweisen, da dieser Entwicklungsvorsprung berücksichtigt wird.

Um eine Fläche in ein Ökokonto einbringen zu können, muss der Verursacher den Ausgangszustand der Fläche dokumentieren und sich mit der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen. Diese bestätigt auf Anfrage die grundsätzliche Eignung der Fläche und der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Flächen werden zwar im Ökoflächenkataster erfasst, können jedoch jederzeit wieder aus dem Ökokonto herausgenommen und anderweitig genutzt bzw. in den Ausgangszustand zurückversetzt werden.

Michaela Heinz
Telefon:
0821 3102 2227
Fax:
0821 3102 1227
E-Mail:
Hans-Christian Pfäffle
Telefon:
0821 3102 2546
Fax:
0821 3102 1546
E-Mail:
Marita Schmid
Telefon:
0821 3102 2616
Fax:
0821 3102 1616
E-Mail:
Melanie Winter
Telefon:
0821 3102 2228
Fax:
0821 3102 1228
E-Mail: