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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Naturschutz- und Schutzgebiete

Ziel des staatlichen Naturschutzes ist es, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens zehn Prozent der Fläche jedes Bundeslandes umfassen soll. Um diese Biotope zu erhalten, gibt es im Landkreis Augsburg verschiedene Schutzgebiete.


Ab Montag, 11. Dezember 2023, wird hier die 13. Verordnung des Landkreises Augsburg zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ öffentlich ausgelegt.


Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Entwicklungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

Für

  • Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder Ufergebüsche
  • Höhlen, Trockenmauern, Tümpel und Kleingewässer

enthalten § 39 Abs. 5 BNatSchG und Art. 16 BayNatSchG zusätzliche gesetzliche Beeinträchtigungsverbote und Beseitigungsverbote.

Von den Schutzvorschriften können Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden.


Natura 2000

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Biotopverbund-Netz, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten einrichten will. Dieses Projekt ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des „Übereinkommens über die Biologische Vielfalt”, das 1992 anlässlich der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde.

Alle Mitgliedstaaten, damit auch die Bundesrepublik Deutschland, haben sich verpflichtet, an Natura 2000 mitzuwirken und damit das Naturerbe Europas zu sichern. Es handelt sich damit um eines der weltweit größten Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Beide Richtlinien wurden im Bundesnaturschutzgesetz und im Bayerischen Naturschutzgesetz in nationales Recht bzw. in Landesrecht umgesetzt. Projekte in den Gebieten sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete zu überprüfen. Grünlandumbruch ist in Natura 2000 Gebieten bei der unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig vorher anzuzeigen (§ 34 Abs. 6 BNatSchG).


Naturdenkmäler

Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Für die Änderung oder Beseitigung eines Naturdenkmals ist die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.


Naturpark & Landschaftsschutzgebiete

Ein großer Teil des Landkreises Augsburg liegt im Naturpark „Augsburg — Westliche Wälder”. In diesem Naturpark wurde die überwiegende Fläche als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Zweck dieses Landschaftsschutzgebietes ist es

  • die für die Erholung besonders geeigneten Flächen zu schützen und zu pflegen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen,
  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des typischen Landschaftsbildes zu bewahren.

Im Landkreis Augsburg bestehen außerdem auch noch die Landschaftsschutzgebiete „Kobelweg” und „Kreuzberg bei Thierhaupten”.

Von den Schutzvorschriften der Verordnungen können Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Beschreibung des Vorhabens
  • Begründung
  • gegebenenfalls Karten


Kosten
Für Ausnahme oder Befreiung von den Schutzvorschriften entstehen Kosten je nach Sachlage.


Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt in Bayern durch Rechtsverordnung. Im Landkreis Augsburg gibt es zwei Naturschutzgebiete:

  • Lechauen bei Thierhaupten
  • Burghofweiher bei Langerringen

Von den Schutzvorschriften der Verordnungen können Befreiungen erteilt werden. Zuständig ist die Regierung von Schwaben.

Birgit Penz
rechtlich
Telefon:
0821 3102 2818
Fax:
0821 3102 1818
E-Mail:
Michaela Heinz
Telefon:
0821 3102 2227
Fax:
0821 3102 1227
E-Mail:
Hans-Christian Pfäffle
Telefon:
0821 3102 2546
Fax:
0821 3102 1546
E-Mail:
Marita Schmid
Telefon:
0821 3102 2616
Fax:
0821 3102 1616
E-Mail:
Melanie Winter
Telefon:
0821 3102 2228
Fax:
0821 3102 1228
E-Mail: