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Naturschutz- und Schutzgebiete

Ziel des staatlichen Naturschutzes ist es, ein engmaschiges Netz verbundener Biotope zu schaffen, das in Bayern bis zum Jahr 2027 13 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2030 15 Prozent Offenland der Landesfläche umfassen soll. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie zur Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.

Wichtig sind hierfür lineare Strukturen wie Flüsse, Bäche aber auch Trittsteine wie Seen, Moore und artenreiche Blühwiesen. Für den Erhalt der Biodiversität ist ein funktionierender Biotopverbund unerlässlich.

Schutzgebiete im Landkreis Augsburg 

8 NATURA 2000-Gebiete
2 Naturschutzgebiete
78 Naturdenkmäler
3 Landschaftsschutzgebiete
16 geschützte Landschaftsbestandteile


NATURA 2000-Gebiete

NATURA 2000 ist die Bezeichnung für ein europäisches Biotopverbund-Netz, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten einrichten will. Dieses Projekt ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des „Übereinkommens über die biologische Vielfalt“, das 1992 anlässlich der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde.

Alle Mitgliedstaaten, damit auch die Bundesrepublik Deutschland, haben sich verpflichtet, an NATURA 2000 mitzuwirken und damit das Naturerbe Europas zu sichern. Es handelt sich damit um eines der weltweit größten Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Beiden Richtlinien (die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992) wurden im Bundesnaturschutzgesetz und im Bayerischen Naturschutz in nationales Recht bzw. in Landesrecht umgesetzt. Projekte in den Gebieten sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der NATURA 2000-Gebiete zu überprüfen. 

Als Beitrag zum europäischen Netz NATURA 2000 wurden im Landkreis Augsburg 7 FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete) und 1 SPA-Gebiet (Vogelschutzgebiet) gemeldet:

  • FFH-Gebiet „Dinkelscherbener Moor“ DE 7629-372
  • FFH-Gebiet „Lech zwischen Landsberg und Königsbrunn mit Auen und Leite“ DE 7631-372
  • FFH-Gebiet „Lechauen nördlich von Augsburg“ DE 7431-301
  • FFH-Gebiet „Lechleite zwischen Friedberg und Thierhaupten“ DE 7531-372
  • FFH-Gebiet „Lützelburger Lehmgrube“ DE 7530-301
  • FFH-Gebiet „Schmuttertal“ DE 7630-371
  • FFH-Gebiet „Zusamtal von Ziemetshausen bis Schönebach“ DE 7629-371
  • SPA-Gebiet „Wiesenbrüterlebensraum Schwäbisches Donauried“ Teilgebiet 04 DE 7330-471

Ansprechpersonen

NameTelefonFaxE-Mail Adresse
Isolde Leis
Rechtliche Prüfung
0821 3102 25620821 3102 1562I[email protected]
Michaela Heinz
Fachliche Prüfung
0821 3102 22270821 3102 1227M[email protected]
Hans-Christian Pfäffle
Fachliche Prüfung
0821 3102 25460821 3102 1546Hans.Pfä[email protected] 
Marita Schmid
Fachliche Prüfung
0821 3102 2616 0821 3102 2616M[email protected] 
Melanie Winter
Fachliche Prüfung
0821 3102 22280821 3102 1228M[email protected] 

 

 


Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Die Unterschutzstellung erfolgt in Bayern durch Rechtsverordnung.

Im Landkreis Augsburg gibt es zwei Naturschutzgebiete:

Von den Schutzvorschriften der Verordnungen können Befreiungen erteilt werden. Zuständig hierfür ist die Regierung von Schwaben.


Naturdenkmäler

Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. 

Die Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung eines Naturdenkmals führen können, sind verboten. 
Für die Änderung oder notwendige Beseitigung eines Naturdenkmals ist die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Der Landkreis Augsburg hat derzeit 78 Naturdenkmäler, in der Mehrzahl sind dies ortsbildprägende Bäume mit hohem naturschutzfachlichem Wert. 

Ansprechpersonen

NameTelefonFaxE-Mail Adresse
Birgit Penz
Rechtliche Prüfung
0821 3102 28180821 3102 1818B[email protected] 
Bernhard Frey
Fachliche Prüfung 
0821 3102 23340821 3102 1334B[email protected]
Michaela Heinz
Fachliche Prüfung
0821 3102 22270821 3102 1227M[email protected]
Hans-Christian Pfäffle
Fachliche Prüfung
0821 3102 25460821 3102 1546Hans.Pfä[email protected] 
Marita Schmid
Fachliche Prüfung
0821 3102 2616 0821 3102 2616M[email protected] 
Melanie Winter
Fachliche Prüfung
0821 3102 22280821 3102 1228M[email protected] 

Naturpark & Landschaftsschutzgebiete

Folgende Landschaftsschutzgebiete befinden sich im Landkreis Augsburg:

Ein großer Teil des Landkreises Augsburg liegt im Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“. Etwa 55 % der Fläche des Naturparks „Augsburg – Westliche Wälder“ ist als Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ geschützt.

Zweck des Landschaftsschutzgebietes „Augsburg – Westliche Wälder“ ist es

  • die für die Erholung besonders geeigneten Flächen zu schützen und zu pflegen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen,
  • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des typischen Landschaftsbildes zu bewahren.

Von den Schutzvorschriften der Verordnungen können naturschutzrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Beschreibung des Vorhabens
  • Begründung
  • Lageplan/Karten

Ansprechpersonen

NameTelefonFaxE-Mail Adresse
Birgit Penz
Rechtliche Prüfung
0821 3102 28180821 3102 1818Birgit.Penz@remove-this.LRA-a.bayern.de 
Michaela Heinz
Fachliche Prüfung
0821 3102 22270821 3102 1227M[email protected]
Hans-Christian Pfäffle
Fachliche Prüfung
0821 3102 25460821 3102 1546  Hans.Pfä[email protected] 
Marita Schmid
Fachliche Prüfung
0821 3102 2616 0821 3102 2616M[email protected] 
Melanie Winter
Fachliche Prüfung
0821 3102 22280821 3102 1228M[email protected] 

Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Entwicklungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.

Der Landkreis Augsburg hat 16 geschützte Landschaftsbestandteile.

Von den Schutzvorschriften können Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden.

Ansprechpersonen

NameTelefonFaxE-Mail Adresse
Birgit Penz
Rechtliche Prüfung
0821 3102 28180821 3102 1818B[email protected] 
Bernhard Frey
Fachliche Prüfung 
0821 3102 23340821 3102 1334B[email protected]
Michaela Heinz
Fachliche Prüfung
0821 3102 22270821 3102 1227M[email protected]
Hans-Christian Pfäffle
Fachliche Prüfung
0821 3102 25460821 3102 1546Hans.Pfä[email protected] 
Marita Schmid
Fachliche Prüfung
0821 3102 2616 0821 3102 2616M[email protected] 
Melanie Winter
Fachliche Prüfung
0821 3102 22280821 3102 1228M[email protected]