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Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Schwabmünchen und Stadtbergen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

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Öffentliche Auslegung

 14. Änderung der Verordnung des Bezirks Schwaben über das Landschaftsschutzgebiet „Augsburg – Westliche Wälder“ vom 22. April 1988 im Bereich des Marktes Zusmarshausen  

Öffentliche Auslegung nach Art. 52 Abs. 2 Satz 1 BayNatSchG vom 26. Mai 2025 bis 25. Juni 2025

Bedenken und Anregungen können zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr; Donnerstag 14 bis 17.30 Uhr) mündlich vor Ort, schriftlich (Landratsamt Augsburg/Untere Naturschutzbehörde/Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg) oder per E-Mail (Birgit.Penz@remove-this.LRA-a.bayern.de) vorgetragen werden.

 

Herausnahmefläche 14. Änderung M 1:2000:


  1. Hereinnahmefläche 14. Änderung M 1: 2000:

2. Hereinnahmefläche 14. Änderung M 1: 2000:


3. Hereinnahmefläche 14. Änderung M 1: 2000: