Technischer Umweltschutz
Im Fachbereich „Technischer Umweltschutz” sind Umweltschutzingenieurinnen und -ingenieure tätig, die fachliche Fragen und Bewertungen im Bereich Immissionsschutz, Bauordnung und Bauleitplanung bearbeiten.
Hauptthemen: Luftreinhaltung und Lärmschutz
Bereich Immissionsschutz
Der technische Umweltschutz bewertet u. a. die Belange zur Luftreinhaltung, zur Störfallverordnung und zum Lärmschutz in immissionsschutzrechtlichen Verfahren und ist für die Überwachung (Schlussabnahmen sowie regel- und anlassbezogene Überwachung) von Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sind, tätig.
Bereich Bauordnung
Der Technische Umweltschutz bewertet die immissionsschutzfachlichen Belange, hauptsächlich Luftreinhaltung und Lärmschutz, in Baugenehmigungsverfahren, insbesondere bei Gewerbebauten.
Bereich Bauleitplanung
Im Bereich Bauleitplanung wird der technische Umweltschutz als Träger öffentlicher Belange gehört, sodass die Belange des Umweltschutzes bei der jeweiligen gemeindlichen Planung hinreichend gewahrt werden.
Beschwerden
Fachliche Bewertung von vorgetragenen Beschwerden über immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Anlagen (z. B. Lärm, Geruch, Lichteinwirkungen).
Technischer Umweltschutz
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiterin