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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL)

Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) vom 24. November 2010 ist ein bedeutendes Element des europäischen Umweltschutzes und wurde 2013 in nationales Recht umgesetzt. Sie enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.

In Anhang 1 der IE-RL ist geregelt, welche Anlagen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. So sind z. B. Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse, Oberflächenbehandlungsanlage, Intensivtierhaltungen oder Abfallverwertungsanlagen von den Regelungen betroffen.

Ziel der Richtlinie ist es, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck haben die Betreiber dieser Industrieanlagen die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT) anzuwenden. Durch diese Maßnahmen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU geschaffen und ein hohes Umweltschutzniveau gewährleistet werden.

Erreicht wird dies dadurch, dass (Industrie-)Anlagen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), engmaschig überwacht und die Ergebnisse dieser Vor-Ort-Besichtigung veröffentlicht werden. Zudem ist für den Betrieb jeder IE-Anlage eine Genehmigung erforderlich.

Für die vom Landratsamt Augsburg zu überwachenden Anlagen wurde ein Überwachungsprogramm aufgestellt (s. Downloads).

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen, der anschließend auf der Internetseite veröffentlicht wird.

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Die aktuellen Überwachungsberichte sowie Genehmigungsbescheide der betroffenen Anlagen im Landkreis Augsburg, für die das Landratsamt Augsburg zuständig ist, finden Sie hier.

Christina Rösner
Fachbereichsleiterin
Telefon:
0821 3102 2437
Fax:
0821 3102 1437
E-Mail: