Wasserrecht
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Der Fachbereich Wasserrecht befasst sich mit der Umsetzung und der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Freistaates Bayern zur Sicherstellung einer geordneten Gewässerbewirtschaftung im Einklang mit den vielfältigen Nutzungsansprüchen an Gewässern. Oberstes Ziel und Aufgabe ist es, durch eine nachhaltige Bewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und im Besonderen als Lebensgrundlage des Menschen zu schützen.
Vorrang der Gestattungspflicht
Um einen effektiven Gewässerschutz garantieren zu können, ist zunächst jede Maßnahme, mit der eine Einwirkung auf ein Gewässer verbunden (und nicht nur von untergeordneter Bedeutung) ist, nur mit einer behördlichen Gestattung zulässig. Auch das Grundeigentum berechtigt an sich nicht zu einer Gewässerbenutzung.
Unsere Aufgaben und Dienstleistungen für Sie im Überblick
Neben der Beratung von Gemeinden zu Themen wie zum Beispiel Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz ist es vor allem Aufgabe der Wasserrechtsbehörde, Ihnen mit der Durchführung der entsprechenden Gestattungsverfahren die vielfältigen gewässerbezogenen Handlungen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und den betroffenen Fachbereichen zu ermöglichen.
Persönliche Vorsprache bitte am Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg.
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Fachbereichsleiter