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Kleinkläranlagen

Anwesen, deren Abwasser nicht zentral entsorgt wird und die deshalb ihre Abwasserbeseitigung selbst regeln, müssen die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllen.

Grundsätzlich muss das Abwasser vollbiologisch gereinigt werden, bevor es im Boden versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Um dies zu erreichen, gibt es vielfältige Möglichkeiten. Die können zum Beispiel nach den örtlichen Besonderheiten und/oder bodentypischen Gegebenheiten stark variieren.

Für jede Form der Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich eine Erlaubnis des Landratsamtes notwendig, die Sie unabhängig von anderen Genehmigungen, wie beispielsweise der Baugenehmigung, brauchen. In Gebieten, welche dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (sogenannte bezeichnete Gebiete), kann die Erlaubnis ein einem vereinfachten Verfahren (siehe notwendige Unterlagen) erteilt werden.


Notwendige Unterlagen
Die Erlaubnis kann beim Landratsamt Augsburg formlos beantragt werden.
Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • 1 Lageplan (mindestens im Maßstab 1:1000)
  • 1 Erläuterungsbericht (Kurzbeschreibung des Vorhabens mit technischen Daten)
  • 1 Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung der Kleinkläranlage (Deutsches Institut für Bautechnik-DIBt)
  • 1 Gutachten eines privaten Sachverständigen.

Jasmin Korper
Telefon:
0821 3102 2779
Fax:
0821 3102 1779
E-Mail: