Amt für Jugend und Familie zieht um
Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.
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Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
Alle InformationenKleinkläranlagen
Anwesen, deren Abwasser nicht zentral entsorgt wird und die deshalb ihre Abwasserbeseitigung selbst regeln, müssen die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllen. |
Für jede Form der Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich eine Erlaubnis des Landratsamtes notwendig, die Sie unabhängig von anderen Genehmigungen, wie beispielsweise der Baugenehmigung, brauchen. In Gebieten, welche dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (sogenannte bezeichnete Gebiete), kann die Erlaubnis ein einem vereinfachten Verfahren (siehe notwendige Unterlagen) erteilt werden.
Notwendige Unterlagen
Die Erlaubnis kann beim Landratsamt Augsburg formlos beantragt werden.
Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
- 1 Lageplan (mindestens im Maßstab 1:1000)
- 1 Erläuterungsbericht (Kurzbeschreibung des Vorhabens mit technischen Daten)
- 1 Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung der Kleinkläranlage (Deutsches Institut für Bautechnik-DIBt)
- 1 Gutachten eines privaten Sachverständigen.