Jobcenter Augsburger Land bleibt am 28. Januar geschlossen
Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenKleinkläranlagen
Anwesen, deren Abwasser nicht zentral entsorgt wird und die deshalb ihre Abwasserbeseitigung selbst regeln, müssen die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllen. |
Für jede Form der Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich eine Erlaubnis des Landratsamtes notwendig, die Sie unabhängig von anderen Genehmigungen, wie beispielsweise der Baugenehmigung, brauchen. In Gebieten, welche dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (sogenannte bezeichnete Gebiete), kann die Erlaubnis ein einem vereinfachten Verfahren (siehe notwendige Unterlagen) erteilt werden.
Notwendige Unterlagen
Die Erlaubnis kann beim Landratsamt Augsburg formlos beantragt werden.
Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
- 1 Lageplan (mindestens im Maßstab 1:1000)
- 1 Erläuterungsbericht (Kurzbeschreibung des Vorhabens mit technischen Daten)
- 1 Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung der Kleinkläranlage (Deutsches Institut für Bautechnik-DIBt)
- 1 Gutachten eines privaten Sachverständigen.