Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenKleinkläranlagen
Anwesen, deren Abwasser nicht zentral entsorgt wird und die deshalb ihre Abwasserbeseitigung selbst regeln, müssen die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllen. |
Für jede Form der Abwasserbeseitigung ist grundsätzlich eine Erlaubnis des Landratsamtes notwendig, die Sie unabhängig von anderen Genehmigungen, wie beispielsweise der Baugenehmigung, brauchen. In Gebieten, welche dauerhaft nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (sogenannte bezeichnete Gebiete), kann die Erlaubnis ein einem vereinfachten Verfahren (siehe notwendige Unterlagen) erteilt werden.
Notwendige Unterlagen
Die Erlaubnis kann beim Landratsamt Augsburg formlos beantragt werden.
Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
- 1 Lageplan (mindestens im Maßstab 1:1000)
- 1 Erläuterungsbericht (Kurzbeschreibung des Vorhabens mit technischen Daten)
- 1 Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung der Kleinkläranlage (Deutsches Institut für Bautechnik-DIBt)
- 1 Gutachten eines privaten Sachverständigen.