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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Überschwemmungsgebiete - Hochwasserschutz

Allgemeines
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser überschwemmt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter zur Ermittlung und Kartierung der Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses.

Im Anschluss daran werden die ermittelten Überschwemmungsgebiete durch das Landratsamt im Amtsblatt des Landkreises öffentlich bekannt gemacht und dadurch vorläufig gesichert (Rechtswirkung siehe unten). Abschließend erfolgt dann der Erlass einer Rechtsverordnung mit endgültigen Bestimmungen zum Schutz der überschwemmten Bereiche.

Im Landkreis Augsburg liegen bisher für folgende Gewässer amtlich festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete vor:

  • Lech (nördlich der Stadt Augsburg)
  • Schmutter (ab der Einmündung der Neufnach im Bereich des Markes Fischach)
  • Singold
  • Zusam
  • Friedberger Ach
     

Rechtswirkungen
In den oben genannten kartierten Überschwemmungsgebieten bedürfen folgende Vorhaben einer wasserrechtlichen Genehmigung:

  • Ausweisung von neuen Baugebieten durch die Gemeinden
  • Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
  • Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
  • Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
  • Nicht nur kurzfristiges Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können,
  • Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
  • Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • Umwandlung von Grünland in Ackerland.

Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöl oder Diesel) im amtlich festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet kann im Hochwasserfall zu verheerenden Umweltschäden führen. Daher gelten für die Errichtung von Öltanks in Überschwemmungsgebieten erhöhte Anforderungen unter anderem zur Auftriebssicherheit sowie spezielle Prüfpflichten (z. B. für Heizöl-Lagerbehälter von 1.000 bis 10.000 Liter).

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen bei unseren Ansprechpartnern für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.


Liegt Ihr Grundstück im Überschwemmungsgebiet?
Auskünfte und Informationen zur Lage von Grundstücken im Überschwemmungsgebiet können Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt abrufen.

Wasserstandsmeldungen und aktuelle Überschwemmungsgefahren werden auf der Seite des Hochwassernachrichtendienstes veröffentlicht.

Die erforderlichen Pläne und Beilagen für ein Wasserrechtsverfahren können Sie den Downloads entnehmen. Zu den näheren Einzelheiten beraten wir Sie selbstverständlich gerne.