Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenAnlagen in oder an Gewässern
Allgemeines
An bestimmten Flüssen und Bächen dürfen Anlagen, insbesondere Gebäude, Brücken, Stege, Über- und Unterführungen (z. B. Leitungen) usw. nur mit Genehmigung des Landratsamtes errichtet, wesentlich geändert oder stillgelegt werden. Anlagen an Gewässern sind solche, die weniger als 60 Meter vom Ufer entfernt sind und andere Anlagen, die die Unterhaltung oder den Ausbau des Gewässers beeinträchtigen können oder die in einem eingedeichten Gebiet errichtet werden sollen.
Über die Genehmigungspflicht im Einzelfall beraten wir Sie gerne.
Die Genehmigungspflicht besteht an folgenden Fließgewässern:
- Biberbach
- Edenhauser Bach
- Feldgießgraben (Hochwasserentlastung der Singold in Schwabmünchen)
- Friedberger Ach
- Gennach
- Laugna (ab Einmündung des Fischbaches bei der Gemeindegrenze Welden gegen Markt Zusmarshausen)
- Lech
- Neufnach
- Röthenbach (ab Einmündung des Stätzelbaches in der Gemeinde Langerringen)
- Scharlach
- Schmutter (ab Einmündung des Reichenbachs in der Gemeinde Scherstetten)
- Singold
- Wertach
- Zusam
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Onlineangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Die erforderlichen Pläne und Beilagen für ein Wasserrechtsverfahren können Sie den Downloads entnehmen. Zu den näheren Einzelheiten für Ihren Antrag beraten wir Sie selbstverständlich gerne.
Ansprechperson: siehe Karte Zuständigkeiten im Wasserrecht