Amt für Jugend und Familie zieht um
Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.
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Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
Alle InformationenGewässerausbau
Gewässerausbaumaßnahmen
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, der grundsätzlich eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Auch Deich- oder Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich.
Beispiele für planfeststellungspflichtige Ausbaumaßnahmen sind:
- Hochwasserrückhaltebecken
- Kiesabbauvorhaben, wenn dadurch ein bleibendes Gewässer entsteht
- Fischteiche
- Ökologischer Ausbau oder Renaturierung eines oberirdischen Gewässers
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. naturnaher Ausbau eines Teiches, der keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt hervorruft) kann der Gewässerausbau auch in einem vereinfachten Verfahren (Plangenehmigung) zugelassen werden.
Für Fragen zur Genehmigungspflicht und zur Art des Genehmigungsverfahrens sowie zum Umfang der notwendigen Planunterlagen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Onlineangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Ansprechperson: siehe Karte Zuständigkeiten im Wasserrecht