Baugenehmigungsverfahren

Im Baugenehmigungsverfahren wird mit dem Bauantrag die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die im Buchhandel erhältlich bzw. im Internet über den Link im Bereich „Downloads” abrufbar sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) beim Landratsamt Augsburg, untere Bauaufsichtsbehörde, einzureichen.

Ein vollständig eingereichter Bauantrag hilft Zeit und Geld sparen. Das Bauamt im Landratsamt Augsburg ist bestrebt, die Genehmigung für ein Bauvorhaben so schnell wie möglich zu erteilen. Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags sind aber vollständige und fehlerfreie Antragsunterlagen.
Die Gemeinde legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, die über die Erteilung der Baugenehmigung entscheidet.

Welche Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig sind hängt vom Einzelfall ab. Dazu empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig bei uns zu informieren.

Nicht nur die Errichtung von baulichen Anlagen, sondern auch die Änderung baulicher Anlagen kann genehmigungsbedürftig sein.

Soll ein Gebäude anders genutzt werden als in der Vergangenheit (liegt also eine Nutzungsänderung vor), besteht eine Genehmigungspflicht immer dann, wenn für die neue Nutzung des Gebäudes andere bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Bestimmungen angewendet werden müssen.
Die Baugenehmigung gilt allgemein vier Jahre, sofern sie nicht zeitlich begrenzt erteilt wurde.

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind im Kostenverzeichnis festgelegt und sind einzelfallbezogen.

Für Fragen hierzu stehen Ihnen unsere regional zuständigen Sachbearbeiter gerne zur Verfügung:

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