Verfahrensfreie Vorhaben
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch keines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Diese Vorhaben bezeichnet man als sog. „verfahrensfreie Vorhaben”
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben sind jedoch die materiell-rechtlichen Vorschriften und/oder sonstige planungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Bei der Beurteilung eines verfahrensfreien Vorhabens kommt es in der Praxis aber immer wieder zu Problemen. Zur Vermeidung solcher Probleme empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich von uns beraten zu lassen.