Bauen - technisch
Geschäftsbereich Bauen
Der Geschäftsbereich Bauen beinhaltet die Fachbereiche Kreisbaumeister, Bauordnung (technisch), kreiseigener Hoch- und Tiefbau, Gebäudemanagement und die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Der Kreisbaumeister ist unter anderem für die fachliche Beurteilung städtebaulicher Planungen (z. B. Bebauungspläne) als auch für die Bauberatung in allen fachtechnischen Fragen verantwortlich. Die Bewertung der bautechnischen Belange in bauordnungsrechtlichen Verfahren und die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes erfolgt durch den Fachbereich Bauordnung. Dem Fachbereich Hochbau ist überwiegend die Planung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen (Sanierungs-, Neu-, Um- und Erweiterungsbau) der landkreiseigenen Liegenschaften (vor allem Schul- und Bildungsbauten sowie der Verwaltungsgebäude) zugeordnet. Die Tiefbauverwaltung plant, baut und unterhält die Kreisstraßen sowie die Rad- und Gehwege des Landkreises Augsburg (34 Kreisstraßen und ca. 274 km). Für einen wirtschaftlichen Betrieb aller im Eigentum des Landkreises befindlichen oder genutzten Gebäude sorgt die zentrale Steuerungsorganisation Gebäudemanagement. Dem Gutachterausschuss obliegt die Erstellung der Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Kreisbaumeister
Zu den Tätigkeiten des Kreisbaumeisters zählen insbesondere die fachliche Beurteilung städtebaulicher Planungen (z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Städtebauliche Satzungen) als auch die Bauberatung von Gemeinden und Bauherren in allen fachtechnischen Fragen, die in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren stehen. Darüber hinaus betreut er auch die Planung, Projektleitung und Projektsteuerung von Neubau-, Um- und Erweiterungsbauten kreiseigener Liegenschaften. Gleichzeitig obliegt ihm die Leitung des Gutachterausschusses für Grundstückswertermittlung. Für Bauvorhaben des Landkreises nach Art. 73 BayBO übernimmt er die Leitung der Entwurfsarbeiten und Bauüberwachung.