Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, welche die Geschäfte nach Weisung des Vorsitzenden führt.
AUFGABEN
Die Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle sind:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erteilung von Auskünften zur Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerten
- Erstellung von Verkehrswertgutachten sowie Gutachten über die Höhe von Entschädigungen
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Darunter fallen Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze), Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor) und Umrechnungskoeffizienten
PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Folgende Produkte und Dienstleistungen können bei der Geschäftsstelle kostenpflichtig erworben bzw. beantragt werden:
- Bodenrichtwerte
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- Verkehrswertgutachten
- Grundstücksmarktbericht und wertermittlungsrelevante Daten
MITGLIEDER DES GUTACHTERAUSSCHUSSES
Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, weiteren stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen Bedienstete beim Landratsamt sein. Die Mitgliedschaft der weiteren Gutachter im Gutachterausschuss ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und wird interdisziplinär besetzt. Dazu gehören beispielsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.), zertifizierte Sachverständige, Wohnungswirtschaftler und weitere Bewertungsfachleute aus der Bank-, Bau- und Immobilienwirtschaft. Die Gutachter werden für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Durch diese fachliche Breite ist eine hohe Sachkunde gewährleistet. Ferner sind bei der Ableitung von Bodenrichtwerten sowie sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde sowie der staatlichen Vermessungsbehörde hinzuzuziehen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Es gelten folgende rechtliche Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB), §§192 - 199
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV
- Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
STANDORT UND ANSPRECHPARTNER
Für Fragen oder den persönlichen Kontakt steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Hauptgebäude des Landratsamtes am Prinzregentenplatz 4 (Räume D 2.2.0, D 2.22, D 2.24, D 2.26, E 2.54, E 2.56) zur Verfügung: