Fragebogen und Kaufpreissammlung


Neben Antworten auf typische Fragen erhalten Sie im folgenden weitere Informationen zur Arbeitsweise des Gutachterausschusses.

WICH­TIG: Zum Aus­fül­len der For­mu­la­re (Down­loads) be­nö­ti­gen Sie den „Adobe Re­a­der” oder ein gleich­wer­ti­ges PDF-Pro­gramm. Die Dar­stel­lung über Ihren In­ter­net­brow­ser ist nicht aus­rei­chend, da die Funk­tio­na­li­tät ein­ge­schränkt ist und wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen nicht ab­ge­ru­fen wer­den kön­nen!

 


FRAGEBOGEN - TYPISCHE FRAGEN

Warum wurde mir ein Fragebogen zugeschickt?

Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle von den Notaren zugeleiteten Kaufverträge auszuwerten.

Dies dient als Grundlage zur Verbesserung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt (z. B. für Bodenrichtwerte oder Marktberichte). Dafür benötigt er ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, welche in den Kaufverträgen nicht aufgeführt sind.

 

Muss ich diesen Fragebogen beantworten?

Es besteht nach §197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber bzw. Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.

 

Ich kann den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, da mir Informationen fehlen. Was nun?

Kein Problem! Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an die Geschäftsstelle wenden.

 

Wie werden meine Angaben vom Fragebogen gespeichert?

Ihre Angaben im Fragebogen werden vertraulich von der Geschäftsstelle behandelt und anonymisiert in der Kaufpreissammlung gespeichert.


Kaufpreissammlung

Aufgrund der hohen Qualität der Daten wird die Kaufpreissammlung auch für statistische Zwecke, insbesondere von der Finanzverwaltung, den statistischen Landesämtern und dem statistischen Bundesamt genutzt. Diese zusätzliche Nutzung macht die Kaufpreissammlung sehr wirtschaftlich und ermöglicht bei automatisierter Führung auch die schnelle und zuverlässige Abgabe der Daten für Grundstückswechselstatistiken über sonstige unbebaute oder bebaute Grundstücksarten.

Die über die Basisdatenerfassung hinausgehende, vertiefte Auswertung der Kaufverträge für Zwecke der Grundstückswertermittlung ist sehr arbeitsaufwändig und kann nicht analog durchgeführt werden.

AUSKUNFT AUS DER KAUFPREISSAMMLUNG

Zur Ermittlung von Verkehrswerten bedarf es der Plausibilisierung durch Vergleichspreise. Daher können Sachverständige bei berechtigtem Interesse eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV beantragen.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Katharina
Engert
(0821) 3102-2643 (0821) 3102-1643
Sandra
Hitzler
(0821) 3102-2233 (0821) 3102-1233
Kathrin
Löschner
(0821) 3102-2231 (0821) 3102-1231
Ingrid
Schnürle
(0821) 3102-2558 (0821) 3102-1558

Fragebogen und Kaufpreissammlung