Kreisbaumeister
Zu den Tätigkeiten des Kreisbaumeisters zählen insbesondere die fachliche Beurteilung städtebaulicher Planungen (z. B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Städtebauliche Satzungen) als auch die Bauberatung von Gemeinden und Bauherren in allen fachtechnischen Fragen, die in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren stehen. Darüber hinaus betreut er auch die Planung, Projektleitung und Projektsteuerung von Neubau-, Um- und Erweiterungsbauten kreiseigener Liegenschaften. Gleichzeitig obliegt ihm die Leitung des Gutachterausschusses für Grundstückswertermittlung. Für Bauvorhaben des Landkreises nach Art. 73 BayBO übernimmt er die Leitung der Entwurfsarbeiten und Bauüberwachung.