Online-Dienste
Gesundheitswesen

 

Apotheken, die im Besitz einer Versandhandelserlaubnis sind, dürfen Arzneimittel im Wege des Versands in Verkehr bringen. Diese Apotheken sind berechtigt, an Patientinnen und Patienten in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten der EU Arzneimittel zu versenden. Die Versandhandelserlaubnis kann online beantragt werden.

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für Menschen, die gewerbsmäßig in direktem Kontakt mit Lebensmitteln arbeiten, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt ermächtigten Arzt vorgeschrieben. Die Belehrung nach § 43 IfSG wird häufig auch Gesundheitszeugnis genannt. Sie können sich online für die Belehrung anmelden.

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