Öffentliches Wohnungsrecht und Wohnberechtigungsschein

 


Sie können den Wohnberechtigungsschein und die Benennung für eine Wohnung online beantragen:


Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden:

 

Sie können einen Antrag auf Ausnahmenutzungsgenehmigung von sozial gebundenem Mietwohnraum online stellen. Darunter fallen die Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, auf Freistellung und auf Entlassung aus den Bindungen:

 

Vermieter können Anzeigen und Mitteilungen über sozial gebundenen Wohnraum online übermitteln:​​​​​​​