Online-Dienste
Sport und Vereine

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen. 

Die Antragstellung erfolgt bei allen Kreisverwaltungsbehörden bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist!).

Ab sofort sollen der Antrag, die Lizenzen und Erklärungen digital ausgefüllt und übermittelt werden.

 

Zuschuss des Landkreises Augsburg zur Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit

 

Sie können die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für einen Sport- und Schützenverein online beantragen: