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Sport und Vereine

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt und fördert der Freistaat Bayern den regelmäßigen Sportbetrieb in Sport- und Schützenvereinen. 

Die Antragstellung erfolgt bei allen Kreisverwaltungsbehörden bis 1. März des Förderjahres (Achtung: Ausschlussfrist!).

Ab sofort sollen der Antrag, die Lizenzen und Erklärungen digital ausgefüllt und übermittelt werden.

 

Zuschuss des Landkreises Augsburg zur Förderung der regelmäßigen aktiven Jugendarbeit:

 

Abrechnung von Investitionsmaßnahmen (Verwendungsnachweis und Arbeitsstunden):

 

Antrag auf Gewährung von Investitionszuwendungen des Landkreises Augsburg zur Jugendsportförderung