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Online-Dienste
Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung

 

Sie können die Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene online übermitteln:

Hier nehmen Sie die Meldung als Unternehmer, der mit Lebensmittelbedarfsgegenständen handelt nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung vor:

Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen:

 

Beim Reisen mit Haustieren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sind einige Verordnungen und Regelungen zu beachten:

 

Beim Verbringen von Pferden ist es unerlässlich das Tier vorab zu untersuchen und die Gesundheit bescheinigen zu lassen.