Finanzen
Zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt der Landkreis eine entsprechende Finanzausstattung. Eine eigene Steuerhoheit hat der Landkreis aber nicht, so dass er auf andere Einnahmequellen angewiesen ist. Die wichtigste dabei ist die Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Gemeinden eingehoben wird. Sie wird mit einem jährlich vom Kreistag neu festgesetzten Prozentsatz aus den so genannten Umlagegrundlagen berechnet und macht derzeit etwa die Hälfte der Gesamteinnahmen aus. Diese Umlagegrundlagen sind die gemeindliche Steuerkraft sowie die Schlüsselzuweisungen, die die Gemeinden vom Staat erhalten.
Die gemeindliche Steuerkraft setzt sich aus den Grundsteuern sowie Teilen der Gewerbesteuer, aus der Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung zusammen. Die Höhe der Kreisumlage hängt also letztlich bei gleich bleibendem Hebesatz von der Steuerertragslage der Gemeinden ab. Während die Gemeinden aber veränderte Steuereinnahmen sofort zu spüren bekommen, wird der Landkreis erst jeweils zwei Jahre später betroffen, weil für die Steuerkraft die gemeindlichen Einnahmen des Vorvorjahres maßgebend sind.
Daneben erhält auch der Landkreis die bereits erwähnten Schlüsselzuweisungen vom Freistaat Bayern und erzielt weitere Einnahmen aus z. B. Gebühren für Amtshandlungen und Dienstleistungen oder Grunderwerbsteueranteilen.
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