Rechtsangelegenheiten
Der Justitiar des Landkreises ist für die Klärung und Lösung schwieriger und grundsätzlicher Rechtsfragen innerhalb der Landkreisverwaltung zuständig. Er verantwortet zudem unter anderem die Einhaltung der Verfahrensvorschriften für alle Auftragsvergaben, koordiniert die Ausbildung der Rechtsreferendare und bearbeitet die Anträge auf Enteignung und Besitzeinweisung. Außerdem fällt in seinen Verantwortungsbereich die Interkommunale Zusammenarbeit des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV).
Rechtsangelegenheiten - Kreisjurist
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30