Auftragsvergaben des Landkreises Augsburg
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Künftige Information über Auftragsvergaben des Landkreises Augsburg
Aus Transparenzgründen und zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber grundsätzlich Mindestangaben zum Auftragsgegenstand, Ort der Auftragsausführung, Vergabeverfahren und Namen des beauftragten Unternehmens, zu veröffentlichen.
Dies gilt sowohl für die EU-weiten als auch für die nationalen Auftragsvergaben.
Deshalb werden wir in Zukunft an dieser Stelle auf der Internetseite des Landkreises Augsburg die Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 15.000 Euro bekannt machen.