Zentrale Vergabestelle
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sind eine Vielzahl von Regelungen des Europa-, Bundes- und Landesrechts zu berücksichtigen. Aufträge sind in einem transparenten Wettbewerb an geeignete, fachkundige und zuverlässige Firmen zu vergeben.
Die Zentrale Vergabestelle setzt diese Regelungen um und berät die Fachstellen. Ab voraussichtlichen Auftragssummen von 50.000 Euro netto bei Bauleistungen bzw. 30.000 Euro netto bei Liefer- und Dienstleistungen übernimmt die Zentrale Vergabestelle die Beschaffung für die verschiedenen Bereiche des Landratsamtes in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de .