Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisbehörde informiert:
Derzeit liegt die Bearbeitungszeit von Anträgen bei ca. vier bis sechs Wochen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass insbesondere Verlängerungsanträge für die Lkw-Fahrerlaubnis möglichst frühzeitig, mindestens drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen, gestellt werden sollen. Eine Antragstellung ist bereits sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen kann eine problemlose Verlängerung ohne Einschränkungen nicht garantiert werden.
Für die Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig! Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde wenn möglich die Online-Terminreservierung. Jedoch kann nicht für jedes Anliegen ein Termin online vereinbart werden. Wir bitten darum, sich nur dann einen Online-Termin zu reservieren, wenn hier auch Ihr Anliegen aufgeführt ist.
In dringenden Fällen können Sie auch telefonisch einen Termin unter der folgenden Nummer vereinbaren: 0821 3102 3333
Sollte die Nummer aufgrund des hohen Anrufaufkommens belegt sein, können Sie uns auch eine Terminanfrage per Mail an fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de senden. An diese E-Mail-Adresse können Sie ebenfalls gerne alle allgemeinen Anliegen/Anfragen senden.
Führerscheinstelle Schwabmünchen:
Nach einer erneuten Schließung des Führerschein-Schalters in Schwabmünchen aufgrund der Corona-Pandemie kann der Betrieb mit folgendem Angebot wieder aufgenommen werden:
- Abgabe aller Anträge
- Abholung des Führerscheines, Fahrgastscheines, Fahrerqualifizierungsnachweises und internationalen Führerscheines
Im Falle der Antragstellung wird jedoch grundsätzlich weiterhin die postalische Übersendung direkt nach Gersthofen bevorzugt, da in Schwabmünchen keine Antragsbearbeitung erfolgen kann.
Aufgrund geringerer Nachfrage und interner Organisationsstrukturen wird die Terminvergabe derzeit auf Dienstag und Donnerstag begrenzt.
Zudem wird, wie auch in der Führerscheinstelle in Gersthofen und in den beiden Zulassungsstellen, wegen der coronabedingten Zugangsbeschränkungen hinsichtlich zulässiger Kundenzahl, ein vorher vereinbarter Termin benötigt. Bitte verwenden Sie hierzu die Online-Terminvereinbarung.
Eintrag Schlüsselzahl B197
Ab dem 1. April 2021 kann der Eintrag der Schlüsselzahl 197 für die Klasse B beantragt werden.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsformular
- 1 biometrisches Lichtbild
- Ausweis und Führerscheinkopie
- Bescheinigung nach Anlage 7 der FahrschülerAusbildungsverordnung
Wird die Prüfungsfahrt auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt, ist Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe zu beschränken. Hierfür wird der Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein vorgenommen.
Diese Beschränkung für die Klasse B entfällt bzw. kann auf Antrag aufgehoben werden, wenn der Inhaber/Bewerber nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe befähigt ist. Für diesen Nachweis sind mindestens 10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B auszubilden. Anschließend sind die erlernten Fähigkeiten in einer 15-minütige Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachzuweisen. Eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung ist auszustellen.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit nationaler Schlüsselzahl 197 berechtigt vor diesem Hintergrund (Entfall der europäischen Schlüsselzahl 78) auch im Ausland zum Führen von Fahrzeugen der von ihr umfassten Klassen sowohl mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe.
Fahrerqualifizierungsnachweis
Ab 23. Mai 2021 werden zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweise von den Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt. Dieser Nachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Verkehrswesen und Fahrerlaubnisbehörde
86368 Gersthofen
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30