Landkreis Augsburg (Druckansicht)

Ersterteilung der Fahrerlaubnis / Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.


Symbolbild Fahranfängerin mit Führerschein
Foto: fotolia.com, #32338071, Knut Wiarda

Notwendige Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A,B,BE,L,T:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung
    vom 19. Oktober 2007 (BGBl. L. S. 2386) entspricht
  • 1 Bild-/Unterschriftsblatt 
  • Sehtestbescheinigung gem. Anlage 6 Nr. 1 zur FeV
  • Erste Hilfe Nachweis (9 Unterrichtseinheiten)
  • Meldebestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (durch Eintrag auf dem Antragsformular oder separates Dokument der Gemeinde)

Entstehende Gebühren: 39,60 Euro


Für Begleitetes Fahren mit „17” wird zusätzlich benötigt:

  • Antrag „Begleitetes Fahren ab 17”
  • Kopien Vorder- und Rückseite des gültigen Ausweisdokuments und des Führerscheins der Begleitpersonen


Entstehende Zusatzgebühren:

  • 10,80 Euro für Prüfbescheinigung 
  • 11 Euro (pro Begleitperson)


Hinweis:
Die Unterschriften auf den Beiblättern „Begleitetes Fahren ab 17” und „Ausnahme vom vorgeschriebenen Mindestalter” für den/die Bewerber/in, Mutter und Vater sind zwingend erforderlich. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

 

Voraussetzungen einer Begleitperson für das begleitende Fahren ab 17 Jahren

Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de

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