Fahreignungs-Bewertungssystem
Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
- 4 – 5 Punkte: Ermahnung und Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar
- 6 oder 7 Punkte: Verwarnung und Hinweisauf freiwilliges Fahreignungsseminar (kein Punkteabzug möglich)
- 8 oder mehr Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis sechs Monate Sperrfrist mitanschließender MPU
Möglichkeiten zum Punkteabbau
- 1 – 5: Punktefreiwilliges Fahreignungsseminar: - 1 Punkt
Wichtiger Hinweis:
Der freiwillige Besuch eines Seminars führt jeweils nur einmal innerhalb fünf Jahren zum Punktabzug. Auf schriftlichen Antrag erhält jeder Auskunft aus dem Fahreignungsregister über den ihn betreffenden Inhalt (Punktestand). Die Auskunft ist kostenfrei. Mehr Informationen dazu sowie Formblätter erhalten Sie von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Fahreignungs-Bewertungssystem
86368 Gersthofen
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