Fahrgastbeförderung


Notwendige Unterlagen:

  • augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei erstmaliger Erteilung und Verlängerung ab bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus)
  • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Angabe des Betriebssitzes des Unternehmens, bei dem Fahrertätigkeit ausgeübt wird
  • Erste-Hilfe-Kurs (nur für Krankenkraftwagen erforderlich)

 

 

Entstehende Kosten:

  • 37,50 Euro (ohne Probezeit)
  • 38,30 Euro (mit Probezeit)

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

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