Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T:
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Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
(BGBl. L. S. 2386) entspricht - 1 Unterschriften-/Fotoaufkleber (erhältlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen)
- Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen auf Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
- Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
- Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
- Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE:
- Gutachten eines Arbeits-oder Betriebsmediziners oder
medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
Entstehende Kosten:
- 162 Euro
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de