Aktuelle Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kauf eines neuen Elektrofahrzeuges wird gefördert.
Förderfähig ist der Kauf (auch Leasing) eines neuen Elektrofahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein
- reines Elektrofahrzeug
- von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
- Brennstoffzellenfahrzeug
der Klassen M1 und N1 bzw. N2, soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen.
Förderfähig sind auch Fahrzeuge, die keine oder weniger als 50g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, gleich welcher Antrieb.
Die Förderung für ein Fahrzeug beträgt bis zu 2.000 Euro, vorausgesetzt dass der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Wert vom Netto-Listenpreis des Basismodells als Nachlass gewährt.
Der Netto-Listenpreis darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.
Ansprechpartner für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Mitarbeiter der Außenstelle Gersthofen sind zu folgenden Öffnungszeiten für Sie da:
Montag, Dienstag | 7:30 – 15:00 Uhr |
Mittwoch | 7:30 – 12:30 Uhr |
Donnerstag | 7:30 – 17:30 Uhr |
Freitag | 7:30 – 12:30 Uhr |