Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug in ein anderes Land ausführen. Die bestehende Zulassung soll vorher beendet werden oder das Fahrzeug ist bereits abgemeldet.


Hinweis:
Auch für Ausfuhrkennzeichen besteht Steuerpflicht und Versicherungspflicht.
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.


Notwendige Unterlagen:
Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist


Versicherungsnachweis

  • Versicherungsbestätigung

 

Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

Kosten:
33,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren

 

Hinweis:

  • Personen ohne deutschen Wohnsitz müssen persönlich erscheinen.
  • Zusätzlich zum Reisepass oder Ausweis für Personen ohne deutschen Wohnsitz ist mitzubringen: ein offizielles amtliches Dokument mit der aktuellen Adresse auf Deutsch übersetzt.
  • PKWs müssen vorgefahren werden für die FIN Überprüfung oder eine FIN-Bestätigung einer sachverständigen Person (nicht älter als 30 Tage)
  • Gültige HU

Gebühr:
34,60 Euro

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