Ausfuhrkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug in ein anderes Land ausführen. Die bestehende Zulassung soll vorher beendet werden oder das Fahrzeug ist bereits abgemeldet.
Hinweis:
Auch für Ausfuhrkennzeichen besteht Steuerpflicht und Versicherungspflicht.
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.
Notwendige Unterlagen:
Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
Versicherungsnachweis
- Versicherungsbestätigung
Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten:
33,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Hinweis:
- Personen ohne deutschen Wohnsitz müssen persönlich erscheinen.
- Zusätzlich zum Reisepass oder Ausweis für Personen ohne deutschen Wohnsitz ist mitzubringen: ein offizielles amtliches Dokument mit der aktuellen Adresse auf Deutsch übersetzt.
- PKWs müssen vorgefahren werden für die FIN Überprüfung oder eine FIN-Bestätigung einer sachverständigen Person (nicht älter als 30 Tage)
- Gültige HU
Gebühr:
34,60 Euro