Ausfuhrkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug in ein anderes Land ausführen. Die bestehende Zulassung soll vorher beendet werden oder das Fahrzeug ist bereits abgemeldet.
Hinweis:
Auch für Ausfuhrkennzeichen besteht Steuerpflicht und Versicherungspflicht.
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.
Notwendige Unterlagen:
Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
Versicherungsnachweis
- Versicherungsbestätigung
Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten:
33,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren