Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler ausgegeben werden. Es kann für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden.

Für Oldtimer, die nicht zugelassen sind, und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote Kennzeichen verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

In beiden Fällen ist vom Gesetzgeber die Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Ausgabe der Kennzeichen genannt, so dass ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, das direkt an die Zulassungsbehörde zugesendet wird.

Bei Firmen (Händlerkennzeichen) muss von der Gemeinde noch die Zuverlässigkeit bestätigt und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

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