Verlust des Kennzeichens

Wenn Sie Ihr Kennzeichen verloren haben, muss eine neue Nummer zugeteilt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass jemand Ihr verlorenes Kennzeichen missbräuchlich verwendet. Sie müssen den Kennzeichenverlust bei der Polizei melden.

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • noch vorhandenes Fahrzeugkennzeichen
  • Bestätigung von der Polizei über den Verlust des Kennzeichens

 

Kosten:
32,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren

Verlust des Kennzeichens

Fuggerstraße 10
86830 Schwabmünchen
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 16:00
Do. 13:30 - 17:30
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30