Verlust des Kennzeichens
Wenn Sie Ihr Kennzeichen verloren haben, muss eine neue Nummer zugeteilt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass jemand Ihr verlorenes Kennzeichen missbräuchlich verwendet. Sie müssen den Kennzeichenverlust bei der Polizei melden.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- noch vorhandenes Fahrzeugkennzeichen
- Bestätigung von der Polizei über den Verlust des Kennzeichens
Kosten:
32,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Verlust des Kennzeichens
86830 Schwabmünchen
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 16:00
Do. 13:30 - 17:30
86368 Gersthofen
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30