Verlust des Kennzeichens

Sie haben ein Kennzeichen verloren. In der Konsequenz, muss eine neue Nummer zugeteilt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass jemand Ihr verlorenes Kennzeichen missbräuchlich verwendet.
Aus diesem Grund, müssen Sie den Kennzeichenverlust bei der Polizei melden.

Bei Vorlage der Bestätigung, die Sie von der Polizei erhalten, dem noch vorhandenen Nummernschild und von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, kann Ihnen dann ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.


Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • noch vorhandenes Fahrzeugkennzeichen
  • Bestätigung von der Polizei über den Verlust des Kennzeichens

 

Kosten:
27,40 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren

Verlust des Kennzeichens

Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30
Fuggerstraße 10
86830 Schwabmünchen
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 17:30