Wiederzulassung
Sie wollen Ihr Fahrzeug, das auf Sie zugelassen war und momentan abgemeldet ist, wieder zulassen. Neben den üblichen Unterlagen wie Ausweis (evtl. Vollmacht/Lastschrifteinzugsermächtigung) und Versicherungsbestätigung, ist auch hier der Nachweis der Betriebserlaubnis und der Verfügungsberechtigung nötig.
Dies geschieht durch Vorlage des Fahrzeugbriefes, bzw. der Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie z. B. Sportanhängern oder Leichtkrafträdern. Die Hauptuntersuchung (auch TÜV-Untersuchung genannt) muss gültig sein.
Die Kennzeichen müssen zur Wiederabstempelung vorgelegt werden, ebenso der bisherige Fahrzeugschein, in dem noch der Vermerk über die Abmeldung aufgedruckt ist.
Notwendige Unterlagen:
- Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
Versicherungsnachweis:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Angaben zum Halter:
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass des Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
- zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hinweis:
- Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- ZB II wird nur benötigt, wenn der Name und/oder das Kennzeichen geändert werden muss.
Kosten:
23,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren