Baustellenabsicherung
Arbeitsstellen im Straßenraum

Allgemeines:
Baumaßnahmen/Arbeitsstellen im Straßenraum sind Maßnahmen, die auf, neben oder über der Straße durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen ist eine Absicherung für den fließenden Verkehr erforderlich. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde, das sind die Landratsämter, kreisfreien Städte und Große Kreisstädte, zuständig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, ist die Örtliche Verkehrsbehörde (Stadt, Markt oder Gemeinde) zuständig.

 

Hinweise:

  • Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
  • Pläne sollten im DIN A4-Format vorgelegt werden; wünschenswert wäre eine elektronische Übertragung per E-Mail.


Notwendige Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • die Angabe eines geeigneten Regelplans nach den Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen (RSA)
  • Lageplan/Skizze, wenn nicht mittels Hausnummer bzw. Kilometer die genaue Lage bestimmt werden kann
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan bzw. Umleitungsplan

 

Kosten:
Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.


Übersicht
Regelpläne für Baumaßnahmen





Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Stefan
Heiß
(0821) 3102-2737 (0821) 3102-1737
Thomas
Mayrock
(0821) 3102-2735 (0821) 3102-1735
Stefan
Schweizer
(0821) 3102-2746 (0821) 3102-1746

Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellenabsicherung)

Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30