Großraum- und Schwerverkehr


Das Landratsamt Augsburg ist als untere Straßenverkehrsbehörde nach §47 StVO örtlich zuständig:

1. Wenn das transportdurchführende Unternehmen seinen Betriebssitz im Landkreis Augsburg hat.

2. Wenn der Antragssteller im Landkreis Augsburg eine Zweigniederlassung im Sinne von §13 HGB betreibt.

3. Wenn die Fahrt im Landkreis Augsburg beginnt.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bei Überschreitung der gesetzlichen Maße und Gewichte nach §§ 32 ff. StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Erteilung durch die Bezirksregierung – in Bayern in der Regel die Regierung der Oberpfalz)
  • Bei Zweigniederlassungen im Landkreis Augsburg ist ein Nachweis nach §13 HGB (Handelsregisterauszug) vorzulegen.

 

Kosten (Gebühren und Auslagen):
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Genehmigung, der Gesamtmasse des Fahrzeuges, der am Verfahren zu beteiligenden Anhörstellen, dem Fahrtweg und der Anzahl der von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen.

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung im Straßenverkehr GebOSt erhoben.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Stefan
Heiß
(0821) 3102-2737 (0821) 3102-1737
Thomas
Mayrock
(0821) 3102-2735 (0821) 3102-1735
Andrea
Meitinger
(0821) 3102-2722 (0821) 3102-1722
Stefan
Schweizer
(0821) 3102-2746 (0821) 3102-1746

Großraum- und Schwerverkehr

Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30