Schulweg- und Verkehrssicherheit

Die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg ist ein besonderes Anliegen der Allgemeinheit. Schulwegsicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Schule, Eltern, Polizei, Straßenbaulastträger und Verkehrsbehörde. Bei den Schulen, der Polizei und bei der Verkehrsbehörde sind für die Schulwegsicherheit Verkehrssicherheitsbeauftragte zuständig. Eine erfolgreiche Schulwegsicherheit kann durch verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen, durch Verkehrserziehung und durch Verkehrsüberwachung erreicht werden. Eine erfolgversprechende Maßnahme für die Schulwegsicherheit ist die Einrichtung von Schulweghelferdienste. Hierzu wird mit Verkehrszeichen und Markierung ein Schulweghelferübergang eingerichtet. Aber auch die Sicherung des Schulumfeldes und des Schulbusverkehrs sind wesentliche Punkte, um die Schulwegsicherheit zu verbessern. Für die Schüler der ersten Jahrgangsstufen haben sich Schulwegpläne bewährt. Mit einer vereinfachten Wegskizze soll individuell für jeden einzelnen Schüler ein optimaler Schulwegplan ausgearbeitet werden. Der Schulwegplan macht deutlich, auf welcher Straßenseite gegangen und wo die Straße überquert werden soll.

 

Die Beurteilung, ob ein Schulweg in verkehrsrechtlicher Hinsicht besonders gefährlich ist, obliegt dem Verkehrssicherheitsbeauftragten des Landkreises.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Werner
Reschke
(0821) 3102-2734 (0821) 3102-1734 G101
Stefan
Schweizer
(0821) 3102-2746 (0821) 3102-1746 G102

Schulwegsicherheit und Verkehrssicherheit