Straßen- und Wegerecht
Das Straßenrecht ist in Deutschland für alle öffentlichen Straßen anzuwenden. Für Bundesautobahnen und Bundesstraßen ist das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) anwendbar. Für die anderen Straßen (Staats-, Kreis-, Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen und für die öffentlichen Feld- und Waldwege, beschränkt öffentliche Wege und die Eigentümerwege) ist in Bayern das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) anzuwenden.
In den Straßengesetzen ist unter anderem die Benutzung der Straße, der Gemeingebrauch, die Sondernutzung und der verwaltungsrechtliche Umgang gregelt. Mit der sogenannten Widmung wird ein Nutzungstatbestand der Straße für die Allgemeinheit geschaffen. Mit der Widmung wird die kennzeichnende Verkehrsfunktion der Straße festgelegt. Zudem wird mit der Allgemeinverfügung der Widmung das Grundstück vom Privatrecht zum öffentlichen Recht übergeführt.