Bürgerbegehren, Bürgerentscheide; Bürgeranträge
Bei vielen kommunalen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, ein bestimmtes Handeln der Gemeinde über einen Bürgerentscheid herbei zu führen. Dies gilt insbesondere bei kontroversen Themen, in denen ein zufriedenstellender Kompromiss zwischen gegenläufigen Interessen oder Standpunkten nicht gefunden werden kann. Der Bürgerentscheid ist wie ein Gemeinderats- bzw. Stadtratsbeschluss von der Kommune zu vollziehen. Bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt, ist zunächst ein sogenanntes Bürgerbegehren bei der örtlichen Gemeindeverwaltung einzureichen.
Daneben kann die Kommune durch einen Bürgerantrag verpflichtet werden, bestimmte kommunale Angelegenheiten im Gemeinde- bzw. Stadtrat zu behandeln. Eine Beschlussfassung im Sinne der Antragsteller ist im Rahmen des Bürgerantrags jedoch nicht automatisch gegeben.
Die Kommunalaufsicht berät und unterstützt die Kommunen hier in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht.