Ortsrecht der Kommunen und weiterer kommunaler Körperschaften im Landkreis Augsburg

Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse wie Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften dürfen zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen und Verordnungen erlassen. Beispiele hierfür sind:

  • Benutzungssatzungen für Hallenbad, Kindergarten oder Friedhof
  • Abgabesatzungen für Beiträge, Gebühren oder Gemeindesteuern
  • Verordnungen über Räum- und Streupflichten oder Hundehaltung

Dieses Ortsrecht ist von allen jeweils hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu beachten. Die Kommunalaufsicht berät die Kommunen und weiteren Körperschaften im Landkreis Augsburg bei Erlass und Vollzug des Ortsrechtes und erteilt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern allgemeine Auskünfte.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Markus
Draxler
(0821) 3102-2651 (0821) 3102-1651 D 1.41
Eva
Heigel
(0821) 3102-2428 (0821) 3102-1428 D 1.31

Ortsrecht der Kommunen und weiterer kommunaler Körperschaften