Staatliche Förderung kommunaler Baumaßnahmen
Folgende Websites enthalten weiterführende Informationen für die Verwaltung:
- Förderung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen (Art. 13 c FAG und Art. 2 BayGVFG) (Regierung von Schwaben)
- Förderung kommunaler Hochbauten (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen)
- Städtebauförderung (Regierung von Schwaben)
Legen Sie Zuwendungsanträge für kommunale Straßenbaumaßnahmen bitte über das Landratsamt der Regierung von Schwaben vor. Zuwendungsanträge für kommunale Hochbaumaßnahmen und Städtebauförderungsmaßnahmen reichen Sie direkt bei der Bewilligungsstelle Regierung von Schwaben ein. Bitte übermitteln Sie der Rechtsaufsichtsbehörde gleichzeitig eine Kopie des Antrags.
Bei Fragen zum Antragsverfahren geben wir gern Auskunft.