Brand- und Katastrophenschutz
Brandschutz
Das Landratsamt Augsburg ist Ansprechpartner für die 132 Freiwillige Feuerwehren der Städte, Märkte und Gemeinden sowie sechs Werkfeuerwehren im Landkreis Augsburg. Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.
An der Spitze der Feuerwehren steht der Kreisbrandrat, der von der Feuerwehrinspektion mit drei Kreisbrandinspektoren, elf örtlich zuständigen Kreisbrandmeistern sowie drei Fach-Kreisbrandmeister und Schiedsrichter unterstützt wird.
Alle Feuerwehren sind im Landkreis Augsburg zu einem Dachverband, dem Kreisfeuerwehrverband Landkreis Augsburg zusammengeschlossen.
Katastrophenschutz
ist eine staatliche und kommunale Aufgabe, mit der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Krisensituationen und Großschadenslagen in der Regel wenig Berührung haben. Meistens erfahren wir von diesen Ereignissen über die Medien. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, wie schnell und unerwartet eine Stadt oder Gemeinde, ein Landkreis oder eine ganze Region betroffen sein kann.
Was ist eine Katastrophe?
Die rechtliche Definition findet sich im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz: „Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.”
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
Das Landratsamt hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Einsatzfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf alle Schadenslagen.
Zur Bewältigung von Großschadenslagen steht dem Landrat im Landratsamt Augsburg ein eingespieltes Team in der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) zur Verfügung. Die FüGK leitet den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmte sind. Sie hat hierzu ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen Einsatzkräften und beteiligten Behörden. Der FüGK steht dafür eine Einsatzzentrale im Amtsgebäude am Prinzregentenplatz zur Verfügung.
Das Landratsamt bestellt im Ernstfall den örtlichen Einsatzleiter (ÖEL). Vor Ort ist er der verlängerte Arm der Katastrophenschutzbehörde.
Hilfsdienste im Landkreis Augsburg
- Technisches Hilfswerk Schwabmünchen
- Bayerisches Rotes Kreuz (Kreisverband Augsburg-Land)
- Malteser Hilfsdienst e. V.
Ansprechperson
Brand- und Katastrophenschutz
Weiterführende Themen
Downloads
- Feuerwehrzufahrten - Anlage und Kennzeichnung
- Freigabe der Feuerwehr-Schließung des Landkreises Augsburg
- Gestaltungsrichtlinie für Feuerwehrpläne
- Informationen zum Katastrophenschutz in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen
- Merkblatt Brandschutz
- Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
- Vorschlagsliste für die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen